Satzungen & Gebühren

Steuerhebesätze (Hebesätze) .

Grundsteuer A:
400 v. H. (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen)

Grundsteuer B:
400 v. H. (für bebaute oder bebaubare Grundstücke)

Gewerbesteuer:
350 v. H.

Hundesteuer:
1. Hund: 50,- €
2. Hund: 70,- €
jeder weitere Hund 100,- €
Kampfhunde 800,- €

Wassergebühren .

Die Wasserversorgung erfolgt über den Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe. Auf der Website www.schmuttergruppe.de des Wasserzweckverbands finden Sie auch die aktuell gültigen Wassergebühren.

Abwassergebühren .

Die Abwasserentsorgung ist eine kostenrechnende Einrichtung, deren Gebührenbemessung gemäß Art 8 des Kommunalabgabengesetzes zu erfolgen hat. Das Gebührenaufkommen soll die - nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen - ansatzfähigen Kosten decken und ist in regelmäßigen Abständen neu zu kalkulieren. Dies sind insbesondere die Personal- und Sachausgaben sowie die kalkulatorischen Kosten.

Für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 ergab sich eine Abwassergebühr von 2,28 € je m³. Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von bis zu 5 m ³ jährlich 43,20 € (siehe auch Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung).

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