Steuerhebesätze (Hebesätze) .
Grundsteuer A:
400 v. H. (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen)
Grundsteuer B:
400 v. H. (für bebaute oder bebaubare Grundstücke)
Gewerbesteuer:
350 v. H.
Hundesteuer:
1. Hund: 50,- €
2. Hund: 70,- €
jeder weitere Hund 100,- €
Kampfhunde 800,- €
Wassergebühren .
Die Wasserversorgung erfolgt über den Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe. Auf der Website www.schmuttergruppe.de des Wasserzweckverbands finden Sie auch die aktuell gültigen Wassergebühren.
Abwassergebühren .
Die Abwasserentsorgung ist eine kostenrechnende Einrichtung, deren Gebührenbemessung gemäß Art 8 des Kommunalabgabengesetzes zu erfolgen hat. Das Gebührenaufkommen soll die - nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen - ansatzfähigen Kosten decken und ist in regelmäßigen Abständen neu zu kalkulieren. Dies sind insbesondere die Personal- und Sachausgaben sowie die kalkulatorischen Kosten.
Für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 ergab sich eine Abwassergebühr von 2,28 € je m³. Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von bis zu 5 m ³ jährlich 43,20 € (siehe auch Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung).
Verordnungen Verordnungen
Allgemein
Satzung der Gemeinde Ehingen über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen
Straßenreinigung und Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherheitsverordnung)
Satzung für die Hundesteuer (Neufassung 2017)
Satzung für die Hundesteuer (Änderungssatzung 2023)
Abfallentsorgung – Stammsatzung (Neufassung 2015)