Steuerhebesätze (Hebesätze) .
Grundsteuer A:
625 v. H. (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen)
Grundsteuer B:
260 v. H. (für bebaute oder bebaubare Grundstücke)
Gewerbesteuer:
350 v. H.
Hundesteuer:
1. Hund: 50,- €
2. Hund: 70,- €
jeder weitere Hund 100,- €
Kampfhunde 800,- €
Wassergebühren .
Die Wasserversorgung erfolgt über den Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe. Auf der Website www.schmuttergruppe.de des Wasserzweckverbands finden Sie auch die aktuell gültigen Wassergebühren.
Abwassergebühren .
Die Abwasserentsorgung ist eine kostenrechnende Einrichtung, deren Gebührenbemessung gemäß Art 8 des Kommunalabgabengesetzes zu erfolgen hat. Das Gebührenaufkommen soll die - nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen - ansatzfähigen Kosten decken und ist in regelmäßigen Abständen neu zu kalkulieren. Dies sind insbesondere die Personal- und Sachausgaben sowie die kalkulatorischen Kosten.
Für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 ergab sich eine Abwassergebühr von 2,28 € je m³. Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von bis zu 5 m ³ jährlich 43,20 € (siehe auch Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung).
Verordnungen Verordnungen
Allgemein
Satzung der Gemeinde Ehingen über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
Straßenreinigung und Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherheitsverordnung)
Satzung für die Hundesteuer (Neufassung 2017)
Satzung für die Hundesteuer (Änderungssatzung 2023)
Abfallentsorgung – Stammsatzung (Neufassung 2015)