News aus der Gemeinderatssitzung …

Das in den 60 er Jahren erbaute gemeindliche Leichenhaus muss saniert werden. Nach zwei Ortsterminen wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Vorgehensweise festgelegt. So werden u.a. neue Türen und Fenster eingesetzt, das Dach saniert sowie das Mauerwerk ausgebessert und mit neuem Anstrich versehen. Zudem wird dem vielfachen Wunsch nachgekommen und eine öffentlich zugängliche Toilette installiert. Ein bisher vorhandenes WC war durch den Anbau eines überdachten Materiallagers vor einigen Jahren nicht mehr frei zugänglich. Künftig erfolgt der Zugang von der Westseite und ist auch behindertengerecht.

Im Aufbahrungsraum soll durch künstlerische Akzente ein zeitgemäßer und würdevoller Raum zur Verabschiedung der Verstorbenen geschaffen werden. Im Vorfeld der Sitzung besuchten der Bürgermeister und einige Gemeinderäte sowie Vertreter aus dem kirchlichen Gremium gemeinsam das Atelier des Künstlers und Religionspädagogen Martin Knöferl in Hörzhausen, der religiöse Botschaften mit Werken aus Glas und Holz zum Ausdruck bringt. Besichtigt wurde zudem ein von ihm gestaltetes Leichenhaus – das Ergebnis überzeugte die Ehinger Delegation. Der GR beschloss einstimmig, Knöferl mit der Innengestaltung des Aufbahrungsraumes zu beauftragen (Kostenschätzung rund 3000 Euro). Die Sanierungsmaßnahmen sollen noch in diesem Jahr beginnen. Die Bauleitung übernimmt Georg Feistle, der die Kosten mit ca. 60.000 Euro veranschlagt hat.

Weitere Splitter:

Das alte Salzstreugerät für den Winterdienst ist in einem desolaten Zustand und muss ersetzt werden. 2. Bürgermeister Alfred Hausmann informierte über seine Recherchen zur Neuanschaffung. Gekauft wird nun ein neuwertiges Vorführmodell, ein aufsetzbarer „Zweikammerstreuer“ für Split und Salz. Das Gerät ermöglicht eine gleichmäßigere und damit sparsamere und umweltschondende Streuung. Eine Einsparung von etwa einem Drittel der bisherigen Salzmenge wird erwartet. Anschaffungskosten 13.000 Euro.

Die Änderung des Bebauungsplanes für das Baugebiet Badfeld II wurde als Satzung beschlossen. Künftig gibt es für den Bauherrn mehr Toleranz bei der Wandhöhe seines Hauses und Garagen können auch mit Flachdach errichtet werden.

 

Kommentare sind geschlossen.